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Jusletter – Vorschussbetrug – grosse Gewinne auf Kosten argloser Opfer.

Kaum jemand kennt sie nicht, die persönlichen Anschreiben im Briefkasten, in denen gegen vorgängige Bezahlung einer Gebühr ausserordentliche Profite und Gewinne in Aussicht gestellt werden. Der sogenannte Vorschussbetrug ist ein sich ausbreitendes Phänomen, das die Gerichte in Zukunft noch ausgiebig beschäftigen dürfte. Auch bei dieser Form des Betrugs ist der Nachweis der Arglist bei den Tätern ein Knackpunkt. Demgegenüber stehen häufig Opfer, die infolge Alters oder psychischer Einschränkung nicht voll urteilsfähig oder in besonderem Masse arglos sind. Ein interdisziplinäres Autorenteam bestehend aus Prof. Henriette Haas, Sabrina Wacker und Christoph Ill stellt mithilfe der Reverse-Engineering-Methode aus der Psychologie eine Reihe von Hypothesen auf, mit welchen die Arglist beim Vorschussbetrag nachgewiesen werden kann. «Voraussetzung für eine erfolgreiche Fallführung sind Grundkenntnisse der Strafverfolger über die Symptomatik der Opfer [...] und die Methodik des Reverse-Engineering des corpus delicti.»
 
Henriette Haas / Sabrina Wacker / Christoph Ill, Bauernfängerei: Urteilsunfähige als Opfer von Vorschussbetrug, in: Jusletter 9. Oktober 2017 
 
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