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Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte und Zugang zu Daten im Konkurs

Blog:
Legal
Autor/Autorin:
MME Magazin
Datum:
09.09.2021
Ob verwahrte kryptobasierte Vermögenswerte bereits mit Hilfe von Art. 242 SchKG ausgesondert werden konnten, war in der Lehre bisher umstritten. Am 1. August 2021 ist nun Art. 242a SchKG in Kraft getreten, der Klarheit bei der Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte schafft. Neu wird zudem mit Art. 242b SchKG ein gesetzlicher Anspruch für den Zugang zu Daten geschaffen, die sich in Gewahrsam der Konkursmasse befinden. Damit wurde ein weitgehend unbestrittenes Anliegen ins SchKG aufgenommen.
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