Personalhaus für Angestellte: Davoser Hotel muss sich gedulden
BGer – Die in deutscher Hand befindliche Betreiberin eines Hotels in Davos kann für die Unterbringung des Personals nicht ohne Bewilligung ein Grundstück mit einer entsprechenden Liegenschaft kaufen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundesamts für Justiz gutgeheissen. Das betreffende Gesetz wird jedoch revidiert. (Urteil 2C_325/2022)
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