Erbe – Bundesgericht lässt Strafverfahren gegen Zürcher Notar zu
BGer – Die Zürcher Staatsanwaltschaft soll gegen einen Notar doch ein Verfahren eröffnen können: Denn es könne nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass der Mann bei der Verwaltung eines Erbes keine Fehler gemacht habe, hält das Bundesgericht fest. (Urteil 1C_454/2022)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare