Trotz fehlender Kompetenz über Beweismittel entschieden
BGer – Das Aargauer Zwangsmassnahmengericht genehmigte die Verwendung von Überwachungsdaten aus den USA für ein Drogenringverfahren, obwohl es dafür nicht zuständig war. Die entsprechende Verfügung ist deshalb nichtig, wie das Bundesgericht bestätigt hat. (Urteile 7B_159/2022 und 7B_160/2022)
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