Beschränkungen für Intimbesuche im Gefängnis sind zulässig
BGer – Die Waadtländer Vollzugsbehörden haben zu Recht das Gesuch eines Gefangenen abgewiesen, der einen Intimbesuch wünschte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann konnte nicht aufzeigen, dass er mit der Frau eine seit längerem dauernde Beziehung hat. (Urteil 7B_471/2023)
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