Keine zusätzliche Entschädigung durch die Schweiz nach EGMR-Urteil
BGer – Im schweizerischen Recht besteht keine Grundlage für eine zusätzliche Entschädigung, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einer Person bereits eine solche zugesprochen hat. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht im Fall eines Mannes, der nach Verbüssung seiner Freiheitsstrafe nachträglich verwahrt wurde. (Urteil 7B_800/2023)
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