Strafe für Teilnahme an Klima-Blockade in Lausanne verstösst nicht gegen EMRK
BGer – Die Bestrafung von fünf Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten, die im Dezember 2019 in Lausanne die Rue Centrale blockierten, verstösst nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Aktion ging darüber hinaus, was der Staat bei Kundgebungen zu tolerieren hat. Allerdings muss das Waadtländer Kantonsgericht bezüglich zwei Punkten der Verurteilungen den Sachverhalt ergänzen und neu entscheiden. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Betroffenen teilweise gut. (Urteil 6B_1460/2022)
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