Rechtsverweigerung gegenüber Gegnerin von Wolfabschüssen bestätigt
BGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Gegnerin von Wolfabschüssen ohne weitere Begründung die Aufforderung geschickt, einen Kostenvorschuss zu leisten, obwohl die Frau zusammen mit ihrer Beschwerde in Sachen Jagdgesetz ein Gesuch um Erlass dieser Zahlung gestellt hatte. Das ist eine formelle Rechtsverweigerung, hat das Bundesgericht nun entschieden. (Urteil 2C_694/2023)
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