Erstinstanzlich verurteilter Bombenleger bleibt in Sicherheitshaft
BStGer – Der erstinstanzlich zu 74 Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Bombenleger aus Basel bleibt in Sicherheitshaft. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde des bald 26-Jährigen abgewiesen. Es besteht Flucht- und Wiederholungsgefahr. (Beschluss BH.2023.21)
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