Teil-Zugang für Journalisten zu Dokumenten des Nachrichtendienstes
BVGer – Ein Journalist der «Neuen Zürcher Zeitung» darf bestimmte Dokumente des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) über Beschwerden des Personals einsehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Beschwerde gegen die Abweisung des NDB teilweise gutgeheissen. (Urteil A_535/2022)
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