Abschaffung der kantonalen Kontrolle für Winzerinnen und Winzer
BVGer – Seit 2018 unterstehen einkellernde Winzerinnen und Winzer der Kontrolle der Stiftung «Schweizer Weinhandelskontrolle». Das Bundesverwaltungsgericht bejaht die Gesetz- und Verfassungsmässigkeit der betreffenden Verordnung. (Urteil B-4173/2022)
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