Individuelle Änderungen von Markenartikeln sind bedingt zulässig
BGer – Ein Genfer Uhren-Atelier hat in einem Streit mit dem Hersteller Rolex vor Bundesgericht einen Teilsieg errungen. Das Gericht zeigt in seinem Grundsatzurteil auf, unter welchen Bedingungen Markenartikel verändert werden dürfen, ohne gegen das Markenrecht zu verstossen. (Urteil 4A_171/2023)
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