Bundesrat setzt rechtliche Grundlage für das neuartige Fondsprodukt L-QIF in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 beschlossen, das revidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und die angepasste Kollektivanlagenverordnung (KKV) per 1. März 2024 in Kraft zu setzen. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geschaffen. Der L-QIF trägt dazu bei, die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz zu erhöhen.
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