Jusletter

Straffrei für den Schutz des Klimas?

Sollen Straftaten im Namen des Klimaschutzes gerechtfertigt oder von einer Strafe befreit werden?

  • Autor/Autorin: Lukas Blaser
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Energie- und Umweltrecht
  • DOI: 10.38023/9e719507-5a57-4fd1-a77c-1f5d9c8e7c37
  • Zitiervorschlag: Lukas Blaser, Straffrei für den Schutz des Klimas?, in: Jusletter 1. Mai 2023
Vermehrt werden im Namen des Klimaschutzes in der Schweiz Straftaten wie Sitzblockaden oder Sachbeschädigungen begangen. Dabei gab es bereits zwei interessante Urteile aus Lausanne und Genf, bei denen die Angeklagten für ihre strafbaren Handlungen zum Schutz des Klimas freigesprochen wurden. Dies ist eine neue Entwicklung in der Schweizerischen Rechtsordnung, juristisch sowie politisch interessant. Mithilfe von drei Fällen aus Zürich, Genf und Lausanne untersucht der Autor in seinem Beitrag, ob Straftaten zum Schutz des Klimas gerechtfertigt werden sollen und ob in solchen Fällen nach Art. 52 StGB von einer Strafe abgesehen werden kann.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Straftaten zum Schutz des Klimas und der Umwelt
  • 1.1. Zwei Urteile, die aufhorchen lassen
  • 1.2. Untersuchungsgegenstand und Vorgehen
  • 2. Rechtfertigung
  • 2.1. Rechtfertigender Notstand nach Art. 17 StGB
  • 2.1.1. Notstandsfähiges Rechtsgut
  • 2.1.2. Unmittelbar drohende Gefahr
  • 2.1.3. Notstandshandlung
  • 2.2. Wahrung berechtigter Interessen
  • 2.2.1. Berechtigte Interessen
  • 2.2.2. Tathandlung, um die berechtigten Interessen zu wahren
  • 2.3. Rechtfertigende Notwehr nach Art. 15 StGB
  • 2.4. Fazit Rechtfertigung
  • 3. Strafbefreiung durch fehlendes Strafbedürfnis nach Art. 52 StGB
  • 3.1. Verschulden
  • 3.1.1. Täterkomponente (Art. 47 Ziff. 1 StGB)
  • 3.1.2. Tatkomponente (Art. 47 Ziff. 2 StGB)
  • 3.2. Tatfolgen
  • 3.3. Fazit Strafbefreiung nach Art. 52 StGB
  • 4. Fazit und Ausblick

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