Jusletter

Regulierung neuer gentechnischer Verfahren im Ausserhumanbereich

Die Umsetzung von Art. 37a Abs. 2 GTG

  • Autor/Autorin: Christoph Errass
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht, Land- und Forstwirtschaft
  • DOI: 10.38023/514d4a4e-bddf-4c1c-a9d5-563dbc83815f
  • Zitiervorschlag: Christoph Errass, Regulierung neuer gentechnischer Verfahren im Ausserhumanbereich, in: Jusletter 1. Mai 2023
Der Gesetzgeber hat – im Rahmen der Diskussion um die Verlängerung des Moratoriums nach Art. 37a GTG – die neuen gentechnischen Pflanzenzüchtungsverfahren zum Anlass genommen, den Bundesrat zu beauftragen, ihm einen Erlassentwurf zu unterbreiten, in welchem diese neuen Verfahren abweichend von sonstigen gentechnisch veränderten Organismen zu regeln seien (Art. 37a Abs. 2 GTG). Art. 37a Abs. 2 GTG ist in mehrfacher Hinsicht missglückt. Der vorliegende Aufsatz analysiert diesen und stellt ihn und die neuen gentechnischen Pflanzenzüchtungsverfahren in den verfassungs- und völkerrechtlichen Kontext.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Art. 37a GTG im Überblick
  • III. Der verfassungsrechtliche Rahmen
  • 1. Das Vorsorgeprinzip in Art. 74 BV
  • 2. Der Inhalt von Art. 120 BV
  • 3. Konsequenzen im Hinblick auf die neuen gentechnischen Verfahren
  • 3.1. Vorbemerkung
  • 3.2. Formell-rechtliche Konsequenzen
  • 3.3. Materiell-rechtliche Konsequenzen
  • IV. Exkurs: Cartagena-Protokoll
  • V. Art. 37a Abs. 2 GTG im Einzelnen
  • 1. Sachlicher Geltungsbereich von Art. 37a Abs. 2 GTG
  • 2. Vermehrungsmaterial zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und waldwirtschaftlichen Zwecken
  • 3. Neue Züchtungstechnologien
  • 4. Mehrwert für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten
  • 5. Risikobasierte Zulassungsregelung
  • 6. Was ist risikobasiert zu prüfen?
  • 7. Regelungsort
  • VI. Verhältnis von Art. 37a Abs. 2 zu Art. 37a Abs. 1 GTG
  • VII. Konsequenzen

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