Die Investitionskontrolle bei Übernahmen systemrelevanter Banken
Braucht es wirklich weitere Regelungen?
Wie würde sich das Genehmigungsverfahren der Bundesbehörden bei Übernahme einer Schweizer Bank gestalten, falls in Zukunft eine der verbleibenden systemrelevanten Banken wieder ins Straucheln geraten sollte und sie nicht vom Schweizer Staat oder einem Schweizer Investor, sondern von einem ausländischen Investor durch Übernahme oder Sanierungsfusion gerettet werden müsste? Das neue Investitionsprüfgesetz befindet sich in der Vernehmlassung und könnte einen wesentlichen Einfluss auf solch eine potentielle Rettungsmassnahme des Schweizer Finanzmarktes haben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Prüfung durch die FINMA gemäss Bankengesetz
- 2.1. Bewilligung für qualifizierte Beteiligung (Art. 3 Abs. 2 lit. cbis BankG)
- 2.2. Bewilligung bei Übernahmen durch ausländische Investoren (Art. 3ter BankG)
- 3. Zusammenschlusskontrolle durch die WEKO
- 3.1. Ordentliche Fusionskontrolle durch die WEKO
- 3.2. Ausnahmebestimmung: Ablösung der WEKO durch die FINMA bei Sanierungsfusionen
- 4. Prüfung durch das SECO gemäss Vorentwurf des Investitionsprüfgesetzes
- 4.1. Allgemeines Ziel der Investitionsprüfung
- 4.2. Das Genehmigungsverfahren
- 4.3. Die Investitionsprüfung bei Übernahmen systemrelevanter Banken
- 5. Das Zusammenspiel aller Prüfverfahren und ihre mögliche abschreckende Wirkung auf Investitionsvorhaben
- 6. Kritische Würdigung und Ausblick
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