Änderung der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 eine Änderung der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV) gutgeheissen und auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.
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