Bund kann Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze künftig finanziell unterstützen
Ausreisepflichtige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz sollen von Bund und Kantonen kurzfristig festgehalten werden können, um sie gestützt auf ein Rückübernahmeabkommen an die Behörden eines Nachbarstaates übergeben zu können. Ausserdem soll sich der Bund bei einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten finanziell an den Kosten beteiligen können, die vor allem den Grenzkantonen mit Ausreisezentren entstehen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 beschlossen. Die Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) geht nun ans Parlament.
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