Jusletter

Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Grundlagenpapier zu Zielen, Aufgaben und Zuständigkeiten in der Übergangsphase

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Grundlagenpapier zu Zielen, Aufgaben und Zuständigkeiten in der Übergangsphase, in: Jusletter 23. Mai 2022
Ende März 2022 hat der Bundesrat die letzten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aufgehoben und die besondere Lage beendet. Die epidemiologische Entwicklung bleibt aber unsicher. Deshalb sind bis mindestens im Frühling 2023 eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 ein Grundlagenpapier verabschiedet, das die Ziele und Aufgabenverteilung in dieser Übergangsphase festhält. Mit dem Wechsel in die normale Lage ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Kantone zuständig dafür, allfällige Massnahmen wie Isolation, Maskenpflicht oder Zugangsbeschränkungen anzuordnen und untereinander zu koordinieren; der Bund unterstützt sie bei Bedarf, etwa mit Empfehlungen. Der enge Austausch zwischen Bund und Kantonen soll weitergeführt werden.

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