Anfechtung der Mietzins-Erhöhung nur gemeinsam
BGer – Ehepaare und andere Mietgenossen müssen eine Mietzins-Erhöhung gemeinsam anfechten. Laut Bundesgericht ist es den einzelnen Mietpartnern nicht gestattet, auf eigene Faust zu handeln. (BGE 4A_104/2010)
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