Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil vom 30. August 2010 ein Signal gesetzt und damit ein gewaltiges Medienecho ausgelöst. Wer an den Folgen eines HWS-Traumas leidet, hat keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente, selbst dann nicht, wenn die Beschwerden zum Dauerzustand werden. Prof. Dr. Thomas Gächter und Dr. DaniaTremp stellen den Entscheid vor, setzen ihn mit der bisherigen Praxis ins Verhältnis, würdigen diesen kritisch und versuchen eine recht emotionale Diskussion auf eine rechtliche Ebene zurückzuführen.
 
David Rosenthal stellt sich – mit Blick auf den Bundesgerichtsentscheid vom 8. September 2010 (Logistep) – die Frage, wie weit Datenschutz gehen darf und problematisiert die konsequente Anwendung des Entscheids. Das Gericht erklärt nämlich das Sammeln von Daten in Internet-Tauschbörsen zwecks Verfolgung von Raubkopierern für rechtswidrig und begründet dies mit dem Datenschutz.
 
Besteht die Gefahr einer Überschuldung einer Gesellschaft, ist ein von dieser eingesetzter Liquidator meistens auf die Unterstützung Dritter angewiesen, welche ihn beispielsweise bei der Rechnungslegung oder der Bewertung von Forderungen unterstützen. David Schwaninger untersucht, inwiefern der Liquidator diese Dritten für ihre Leistungen bezahlen darf, ohne dass die Gefahr von späteren Anfechtungsklagen besteht.
 
Hans Vest geht der Frage nach, ob das Militärgericht 7 am 20. November 2009 die angeklagten militärischen Bergführer im Zusammenhang mit dem Bergunfall an der Jungfrau vom Sommer 2007 mit Recht von der Anklage der sechsfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen hat. Er zeigt auf, dass das Gericht den Fahrlässigkeitsmassstab zu eng definiert und sich infolgedessen bei der Beweiswürdigung in irrelevante Einzelaspekte verliert.
 
Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Demokratiedefizit der EU standen seit jeher die Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments beim Abschluss völkerrechtlicher Abkommen in der Kritik. Durch den Vertrag von Lissabon wurde das Europäische Parlament in seinen Befugnissen erheblich gestärkt. Ramona Schmitt untersucht, welche Beteiligungsrechte dem Europäischen Parlament nunmehr zukommen und ob deren Ausweitung das Demokratiedefizit in den Aussenbeziehungen der EU verringern konnte.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Nils Güggi-Dürrenberger Sarah Montani
Verlagsleiter Weblaw AG Mitinhaberin Weblaw AG

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