Der Familienclan als blosse Drogenbande
Grundsätzliches zur Abgrenzung der kriminellen Organisation
Eine im Drogenhandel tätige Gruppe, deren Mitglieder familiär eng miteinander verbunden sind und daher nicht ohne weiteres ausgetauscht werden können, ist strafrechtlich als Bande zu qualifizieren und nicht als kriminelle Organisation.
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