Jusletter

Der Familienclan als blosse Drogenbande

Grundsätzliches zur Abgrenzung der kriminellen Organisation

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit, den öffentlichen Verkehr, den öffentlichen Frieden
  • Zitiervorschlag: fel., Der Familienclan als blosse Drogenbande, in: Jusletter 20. November 2006
Eine im Drogenhandel tätige Gruppe, deren Mitglieder familiär eng miteinander verbunden sind und daher nicht ohne weiteres ausgetauscht werden können, ist strafrechtlich als Bande zu qualifizieren und nicht als kriminelle Organisation.

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