Keine Fichenvernichtung per Urteilsrevision
Einzig Kosten und Entschädigung neu geregelt
Das Bundesgericht lehnt es ab, ein im Zusammenhang der sogenannten Fichenaffäre gefälltes Urteil in der Sache zu revidieren, obwohl der Gerichtshof für Menschenrechte der Schweiz wegen dieses Verfahrens eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre vorgeworfen hatte (Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire