Moorlandschaftsgrenze bundesrechtskonform
Beschwerde der Gemeinde Wetzikon teilweise gutgeheissen
Die Grenze der Moorlandschaft in Robenhausen-Wetzikon verläuft so, wie sie die kantonale Baudirektion in Anlehnung an die Vorgaben im Bundesinventar gezogen hat, und nicht so, wie sie das kantonale Verwaltungsgericht auf Beschwerde von WWF und Zürcher Vogelschutz hin ausgeweitet hatte. Das Bundesgericht hat Verwaltungsgerichtsbeschwerden von Grundeigentümern und der Gemeinde Wetzikon in diesem Punkt gutgeheissen. Nicht eingetreten ist das Gericht auf die Sache, soweit es um die umstrittenen Moorpufferzonen geht.
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