Justice - Justiz - Giustizia

Die Entwicklung der richterlichen Unabhängigkeit in der Schweiz vom Ancien Régime bis in die Gegenwart

  • Autor/Autorin: Lukas Gschwend
  • Zitiervorschlag: Lukas Gschwend, Die Entwicklung der richterlichen Unabhängigkeit in der Schweiz vom Ancien Régime bis in die Gegenwart, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2013/3
So selbstverständlich heutigen Juristen die richterliche Unabhängigkeit als notwendige Voraussetzung rechtsstaatlicher Justiz erscheint, so war rechtshistorisch gesehen doch ein sehr langwieriger und beschwerlicher Weg zurückzulegen, um diese als Bestandteil gewaltenteiliger Herrschaftsausübung sicherzustellen. Zwar wird vom Richter seit der Antike Unabhängigkeit von den Parteien gefordert, doch gelangt erst das liberal-rechtsstaatliche Verständnis hoheitlicher Herrschaft zur Überzeugung, dass nur ein von den anderen Gewalten unabhängiges Gericht seine Aufgabe zur Sicherstellung der Rechtsanwendung vollständig wahrnehmen kann. In der Schweiz erfolgt der Durchbruch mit der Regeneration nach 1830. Erst in jüngster Vergangenheit hat die richterliche Unabhängigkeit umfassenden Niederschlag im positiven Recht der Schweiz gefunden. Bis heute bestehen gewisse normative Defizite, deren Auswirkungen indessen die Qualität der Rechtsprechung kaum beeinträchtigen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Die Entwicklung in der Schweiz
  • 2.1. Ancien Régime (bis 1798)
  • 2.2. Helvetik (1798-1803)
  • 2.3. Mediation und Restauration (1803-1830)
  • 2.4. Von der Regeneration zur Bundesverfassung (1831-1848)
  • 2.5. Die richterliche Unabhängigkeit im Bundesstaat nach 1848
  • 2.6. Die neuere Entwicklung
  • 3. Schluss