Bundesverfassungswidrige Ausweitung sicherheitspolizeilicher Befugnisse des Bundes und ein Durcheinander im militärischen Polizeirecht
Anhand zweier aktueller Gesetzgebungen wird die verfassungswidrige fortgesetzte Ausdehnung polizeilicher Befugnisse des Bundes dargestellt: Beim Ersatz des Zollgesetzes durch ein Bundesgesetz mit unaussprechlichem Titel (abgekürzt BAZG-VG) – derzeit in parlamentarischer Beratung – sollen u.a. dem Bundesamt entgegen der BV weitgehende sicherheits- und kriminalpolizeiliche Befugnisse übertragen werden. Das auf den 1. Januar 2023 revidierte militärische Polizeirecht ist zu einem Durcheinander missraten. Der BAZG-VG-Entwurf und das neue militärische Polizeirecht verstossen neben weiteren Verfassungswidrigkeiten gegen die Art. 57 Abs. 2 und 58 Abs. 2 BV.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Verfassungsrechtliche Fragen
- 2.1. Zu Art. 57 BV
- 2.1.1. Vom Zollgesetz zum Entwurf eines BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes
- 2.1.2. Verfassungsrechtliche Beurteilung der Kompetenzerweiterungen und -übertragungen nach ZG bzw. E BAZG
- 2.1.2.1. Zur grundsätzlichen Kompetenzverteilung
- 2.1.2.2. Zur Frage nach der Normstufe
- 2.2. Zu Art. 58 Abs. 2 BV
- 2.2.1. Generelle Hinweise
- 2.2.2. Zur Differenzierung zwischen ausserordentlicher und besonderer Lage
- 2.2.3. Zur Gesetzgebung im Zusammenhang mit Art. 58 Abs. 2 BV
- 2.2.3.1. Zum Militärgesetz
- 2.2.3.2. Verfassungsrechtliche Beurteilung
- 2.3. Zum Zwangsanwendungsgesetz
- 2.3.1. Zur Entstehungsgeschichte
- 2.3.2. Verfassungsrechtliche Beurteilung des ZAG
- 3. Zum neu gestalteten Polizeirecht der Armee
- 3.1. Übergeordneter Rechtsrahmen
- 3.2. Zwei Bundesgesetze und Verordnungsbestimmungen unterschiedlichen Inhalts
- 3.2.1. Art. 92 Abs. 1 MG
- 3.2.1.1. Verordnung über die Polizeibefugnisse der Armee (VPA)
- 3.2.1.2. Art. 92 Abs. 3 MG
- 3.2.2. Neuer Gliederungsartikel vor Art. 92 MG
- 3.2.3. Abgrenzung nach Dienstarten
- 3.2.4. Ordnungsdienst der Armee und VOD
- 3.2.5. Umsetzung in der Praxis
- 3.2.6. Zwischenergebnis
- 3.3. ZAG und ZAV
- 3.3.1. Generelle Bemerkungen
- 3.3.2. Art. 4: keine Anwendbarkeit bei Handlungen in Notwehr und Notstand
- 3.3.3. Schusswaffengebrauch
- 4. Kriterien der Rechtsstaatlichkeit als Massstab
- 4.1. Der Rechtsrahmen
- 4.2. Normstufe
- 4.3. Fähigkeiten als Voraussetzung für die Umsetzung polizeilicher Massnahmen und polizeilichen Zwangs
- 4.4. Bestimmtheit der rechtlichen Vorgaben für einen Schusswaffeneinsatz
- 4.5. Art der Waffen
- 4.6. Verhältnismässigkeitsregelungen in ZAG, ZAV sowie MG und VPA
- 4.7. Weitere Kriterien der Rechtsstaatlichkeit
- 4.7.1. Ungenügende Normdichte und Bestimmtheit
- 4.7.2. Fehlende justizielle Vorbehalte
- 4.7.3. Fehlende Rechtsmittelvorschriften
- 5. Zum Reglement «Rechtliche Grundlagen für das Verhalten im Einsatz» (RVE)
- 6. Fazit
- 7. Abschliessende Betrachtungen
- 7.1. Rückblick
- 7.2. Ausblick
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare