Zum Verzicht des Eigentümers des herrschenden Grundstücks auf die Grunddienstbarkeit – insbesondere das einzuhaltende Verfahren
Nach heute herrschender Lehre und Rechtsprechung geht die Grunddienstbarkeit mit Verzichtserklärung des Berechtigten aussergrundbuchlich unter. Diese Ansicht führt zu einer Aporie zwischen materiellem Untergang und formellem Fortbestand der Grunddienstbarkeit, die eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach sich zieht und sich auch mit anderen rechtlichen Aspekten nicht in Einklang bringen lässt. Nach hier vertretener Ansicht bedarf der Verzicht auf die Realservitut der Grundbuchanmeldung mit Einreichung einer Löschungsbewilligung seitens des Verzichtenden. Der Untergang der Grunddienstbarkeit tritt mit der Löschung im Grundbuch ein.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Allgemeines zum Verzicht auf dingliche Rechte und insb. zur Dereliktion des Grundeigentums
- 2.1. Grundsätzliches
- 2.2. Rechtsaufgabe durch Dereliktion oder Verzicht
- 3. Der Untergang der Grunddienstbarkeit
- 3.1. Untergangsgründe im Allgemeinen
- 3.2. Aussergrundbuchliche und grundbuchliche Untergangsgründe
- 4. Verzicht auf die Grunddienstbarkeit als aussergrundbuchlicher oder grundbuchlicher Untergangstatbestand? – Meinungsstand
- 4.1. Einleitende Bemerkungen
- 4.2. Herrschende Lehre und Rechtsprechung: Aussergrundbuchlicher Untergang der Grunddienstbarkeit mit Verzichtserklärung des Berechtigten
- 4.3. Minderheitsauffassung: Untergang der Grunddienstbarkeit mit konstitutiver Löschung des Eintrags im Grundbuch
- 5. Eigene Stellungnahme
- 5.1. Einleitende Bemerkungen
- 5.2. Verzicht auf die Grunddienstbarkeit und nicht Dereliktion der Grunddienstbarkeit
- 5.3. Fehlende gesetzliche Grundlage für einen aussergrundbuchlichen Untergang der Grunddienstbarkeit
- 5.4. Die herrschende Ansicht führt zu einer Aporie zwischen materiellem Untergang und formellem Fortbestand der Grunddienstbarkeit
- 5.4.1. Grundsätzliches
- 5.4.2. Widerspruch zum Publizitätsprinzip
- 5.4.3. Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs des Grundstücks mit Fortbestand der Grunddienstbarkeit trotz aussergrundbuchlichen Unterganges
- 5.4.4. Löschung der Grunddienstbarkeit bedarf der schriftlichen Erklärung der aus dem Eintrage berechtigten Personen (Art. 964 Abs. 1 ZGB)
- 5.5. Besonderheiten der Grunddienstbarkeit (Hinweise)
- 6. Schluss
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