Verwahrter Sexualstraftäter erhält keine begleiteten Ausgänge
BGer – Einem verwahrten Sexualstraftäter werden keine begleiteten Ausgänge gewährt. Das Bundesgericht hat die Abweisung des Gesuchs durch das Luzerner Kantonsgericht bestätigt. Der Mann wurde in der Vergangenheit mehrfach rückfällig. Die Justiz geht weiterhin von Wiederholungsgefahr aus. (Urteil 7B_796/2023)
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