Freiheitsstrafe für versuchte Tötung des Ex-Freundes bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen versuchter vorsätzlicher Tötung für eine Frau bestätigt. Sie hatte ihrem Ex-Partner mit einem Messer in die linke Brust gestochen. Nach Verbüssung der Strafe muss die Verurteilte die Schweiz für fünf Jahre verlassen. (Urteil 7B_193/2022)
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