Bundesgericht weist Schadenersatzforderung von Professor ab
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines in den Implantate-Skandal verwickelten Mediziners und Professors abgewiesen. Dieser verlangte vom Kanton Zürich 750’000 Franken Schadenersatz, weil er nach Bekanntwerden des Skandals eine ihm zugesicherte Stelle an der Universität Zürich (UZH) nicht antreten konnte. (Urteil 8C_128/2023)
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