Behörde patzt bei Planung für Deponie im Kanton Zug
BGer – Die Zuger Behörden haben bei der Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für eine Deponie im Gebiet Stockeri auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet und damit gegen Bundesrecht verstossen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden von 20 Privatpersonen gutgeheissen. Das Vorhaben ist damit zurück auf Feld 1. (Urteile 1C_327/2022 und 1C_331/2022)
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