Verurteilung wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften
BStGer – Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat, nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht, welches das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Geldwäscherei bereits verneint hatte, einen Tessiner Treuhänder wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften, wiederholter Urkundenfälschung sowie wiederholter Täuschung der Behörden schuldig gesprochen. (Urteil SK.2022.2)
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