Italienerin für Geldwäscherei und Urkundenfälschung verurteilt
BStGer – Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts, die ihr Urteil nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht fällte, das die gegen die Beschuldigte erhobenen Vorwürfe teilweise abweichend beurteilt hatte, spricht eine italienische Staatsangehörige der wiederholten Geldwäscherei und der wiederholten Urkundenfälschung schuldig. Die Strafkammer hat auch über die entsprechende Ersatzforderung befunden. (Urteil SK.2022.3)
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