Zur Tragweite des Repatriierungsrechts von IS-Frauen und -Kindern
Urteil des EGMR (Grosse Kammer) 24384/19 und 44234/20 vom 14. September 2022, H.F. u.a. gegen Frankreich
Im September 2022 fällte der EGMR ein Grundsatzurteil zum Recht auf Rückkehr von sich in einem Camp in Syrien befindlichen IS-Frauen und -Kindern nach Frankreich. Der EGMR verneinte ein allgemeines Repatriierungsrecht, bejahte jedoch die extraterritoriale Hoheitsgewalt Frankreichs bezüglich des Einreiserechts für eigene Staatsangehörige. Er rügte eine Verletzung von Art. 3 Abs. 2 des Zusatzprotokolls Nr. 4 EMRK aufgrund fehlender angemessener Schutzmassnahmen gegen Willkür. Im Folgenden wird das Urteil zusammengefasst und analysiert. Anschliessend wird die Relevanz des Urteils für die Schweiz mit Blick auf deren Rückführungspraxis diskutiert.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Überblick über das Urteil H.F. u.a. gegen Frankreich
- 2.1. Zum Sachverhalt
- 2.1.1. Zur Situation in den Camps al-Hol und Roj
- 2.1.2. Beschwerde Nr. 24384/19
- 2.1.3. Beschwerde Nr. 44234/20
- 2.1.4. Innerstaatliche Verfahren mit dem Ziel der Repatriierung: Beschwerde Nr. 24384/19
- 2.1.5. Innerstaatliche Verfahren mit dem Ziel der Repatriierung: Beschwerde Nr. 44234/20
- 2.2. Vorbringen vor dem EGMR
- 2.3. Zum Urteil des EGMR
- 2.3.1. Zur Frage der extraterritorialen Hoheitsgewalt Frankreichs (Art. 1 EMRK)
- 2.3.2. Zum Recht auf Einreise eigener Staatsangehöriger (Art. 3 Abs. 2 Zusatzprotokoll Nr. 4 EMRK)
- 3. Bewertung des Urteils
- 3.1. Allgemeine Bemerkungen
- 3.2. Bewertung der Rechtsprechung des EGMR bezüglich der Begründung der extraterritorialen Hoheitsgewalt (Art. 1 EMRK) i.V.m. dem Folterverbot (Art. 3 EMRK)
- 3.3. Bewertung der Rechtsprechung des EGMR bezüglich des materiellen Gehalts des Einreiserechts (Art. 3 Abs. 2 ZP 4)
- 3.4. Bewertung der Rechtsprechung des EGMR im Hinblick auf Entscheidungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes
- 4. Die Rückführungspraxis der Schweiz
- 5. Fazit
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