Landesverweisung in beliebiges Drittland ohne Klärung des Aufenthaltsrechts nicht zulässig
BGer – Das Bundesgericht hebt die Landesverweisung eines Mannes tibetischer Ethnie auf. Die vom Waadtländer Kantonsgericht angeordnete Landesverweisung in ein «Drittland mit Ausnahme der Volksrepublik China» ist bundesrechtswidrig, da ungeklärt ist, ob der Betroffene von einem Drittland überhaupt aufgenommen würde. (Urteil 6B_627/2022)
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