Jusletter

Kein Widerruf von Bewilligungen bei Ergänzungsleistungsbezug

Und weitere mögliche Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils 2C_60/2022 vom 27. Dezember 2022

  • Autor/Autorin: Corinne Reber
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Sozialhilferecht
  • DOI: 10.38023/df523af8-85b7-4046-a001-0cc267562be0
  • Zitiervorschlag: Corinne Reber, Kein Widerruf von Bewilligungen bei Ergänzungsleistungsbezug, in: Jusletter 17. April 2023
Das Urteil des Bundesgerichts 2C_60/2022 ist eigentlich keine Sensation, gibt es doch primär das wieder, was bereits seit Langem gilt: Ergänzungsleistungen sind nicht gleichzusetzen mit Sozialhilfeleistungen und ihr Bezug hat nicht dieselben Rechtsfolgen, es sei denn, dies wurde vom Gesetzgeber explizit so festgeschrieben. Jedoch wurde diese Feststellung nötig, um der aufkommenden Praxis der Migrationsämter, Niederlassungsbewilligungen auch bei erfolgtem Wechsel von Sozialhilfe zu Ergänzungsleistungen zu widerrufen, Schranken zu setzen. Der Artikel beleuchtet die Vorgeschichte des Urteils, die darin gezogenen Schlussfolgerungen sowie seine möglichen Auswirkungen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangslage: Gesetzesänderung vom 1. Januar 2019
  • 2. Folge der Gesetzesänderung und Problemstellung
  • 3. Das Bundesgerichtsurteil 2C_60/2022 vom 27. Dezember 2022
  • 3.1. Sachverhalt und Argumentation der Vorinstanz
  • 3.2. Erwägungen des Bundesgerichts
  • 3.3. Erste Einordnung
  • 4. Folgeurteil des Bundesgerichts 2C_642/2022 vom 7. Februar 2023
  • 5. Mögliche Auswirkungen der neuen Rechtsprechung
  • 5.1. Rückstufung
  • 5.2. Bewilligungserteilungen / Wechsel ausländerrechtlicher Status
  • 6. Fazit

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