Wegweisung nach Italien wegen ungenügender Abklärungen unzulässig
BVGer – Weil die persönliche und medizinische Situation eines asylsuchenden Palästinensers nicht ausreichend abgeklärt wurde, darf er nicht nach Italien weggewiesen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es hat einen Entscheid des Staatssekretariats für Migration aufgehoben. (Urteil F-649/2023)
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