Hauenstein: Keine Auswirkung von Beschwerde gegen Arbeitsvergabe
BVGer – Eine Beschwerde gegen die Vergabe der Arbeiten für die Sanierung des Hauenstein-Basistunnels auf der SBB-Bahnlinie Basel-Olten hat keine Auswirkungen auf die Umsetzung. Das Bundesverwaltungsgericht hat keine aufschiebende Wirkung erteilt, womit die Arbeiten weiterlaufen können. (Zwischenentscheid B-3196/2022)
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