Therapeutische Massnahme für Dschihad-Sympathisanten verlängert
BGer – Die Walliser Justiz hat eine stationäre therapeutische Massnahme für einen Dschihad-Sympathisanten zu Recht um vier Jahre verlängert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann war 2016 wegen verschiedener Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Zudem wurde eine stationäre Massnahme von fünf Jahren angeordnet. (Urteil 6B_1247/2022)
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