Therapeutin hat wegen Homeofficepflicht Anspruch auf Erwerbsausfall
BGer – Eine Shiatsu-Therapeutin hat aufgrund der wegen der Corona-Pandemie verordneten Homeofficepflicht Anspruch auf Covid-Erwerbsausfall. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Waadtländer AHV-Kasse abgewiesen. (Urteil 9C_643/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare