Kinderbilder im Internet
Legal = egal?
Kinderpornografie floriert im Internet, die Prävalenz sexueller Gewalt gegen Kinder steigt an – Gründe genug zur Sorge. Doch auch abseits – oder an den Seitenlinien – der Kriminalität lauern Gefahren für (legale) Kinderbilder, die im Internet geteilt werden. Doch welche Bilder sind kinderpornografisch, welche vermeintlich harmlos? Und kann man diese Bilder bedenkenlos teilen? Dieser Beitrag zeigt Antworten auf und soll sensibilisieren: Auch die scheinbar harmlosen Bilder, die im Gegensatz zu Missbrauchsabbildungen arglos mit der Welt geteilt werden, werden gestohlen und missbraucht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Regelung im StGB
- 2. Der Begriff der Kinderpornografie
- 2.1. Die Definition
- 2.2. Kinderpornografie – verharmlosend?
- 3. Der Blick hinter die Kulissen: Menschenhandel, sexueller Missbrauch im nahen Umfeld und: Social Media
- 3.1. Menschenhandel
- 3.2. Sexueller Missbrauch im nahen Umfeld
- 3.3. Social Media
- 3.3.1. Problematik
- 3.3.2. Täterprofile
- 3.3.3. Bekämpfung
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