Keine Massenentlassung: Poststelle ist unabhängiger Betrieb
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer ehemaligen Mitarbeiterin einer Waadtländer Poststelle abgewiesen. Die Frau war der Ansicht, die Poststelle sei Teil der Einheit «Post-Netz» und ihre Kündigung müsse gemäss den Bestimmungen zu Massenentlassungen behandelt werden. (Urteil 4A_531/2021)
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