Gutes Agrarland darf nicht angetastet werden
BGer – Das Bundesgericht heisst zwei Beschwerden der Bundesämter für Landwirtschaft und für Raumentwicklung gegen die Gemeinde Valeyres-sous-Montagny und den Kanton Waadt gut. Der neue allgemeine Nutzungsplan, der die Bauzone auf hochwertiges Landwirtschaftsland ausdehnt, ist nicht mit der Raumplanungsgesetzgebung vereinbar. (Urteile 1C_389/2020 und 1C_394/2020)
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