Präzisierung des Zeitpunkts der Preisbekanntgabe
Der Bundesrat hat am 25. Mai 2022 eine Änderung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) beschlossen. Der tatsächlich zu bezahlende Preis ist im Zeitpunkt und am Ort des Kaufangebots bekanntzugeben und nicht erst kurz vor Vertragsabschluss. Damit wird die bisherige Praxis der kantonalen Vollzugsbehörden und des SECO präzisiert. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
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