Einziehungsverfahren im Zusammenhang mit ukrainischer Revolution 2014
An seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 hat der Bundesrat beschlossen, ein Verwaltungsverfahren zur Einziehung von Vermögenswerten einzuleiten, die nach der ukrainischen Revolution vom Februar 2014 in der Schweiz gesperrt wurden. Die Schweiz unterstützt damit die Ukraine, die gewisse Schwierigkeiten hat, diese Vermögenswerte einzuziehen. Diese Schwierigkeiten haben sich seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine verschärft. Zwischen dem heutigen Entscheid und den Sanktionen, die 2022 gegenüber Russland verhängt wurden, besteht kein Zusammenhang.
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