Beschwerde von chinesischem Schwimmer abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde des chinesischen Schwimmers Sun Yang ab, die er gegen den Entscheid des Internationalen Sportschiedsgerichts in Lausanne erhoben hat. Der angefochtene Entscheid, mit dem Sun Yang eine Sperre von vier Jahren und drei Monaten ab Februar 2020 auferlegt wurde, verstösst nicht gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsordnung; auch wurde das rechtliche Gehör von Sun Yang nicht verletzt. Auf weitere Rügen des Sportlers ist das Bundesgericht nicht eingetreten. (Urteil 4A_406/2021)
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