Genfer Abteilungsleiter wegen unangemessenen Verhaltens gekündigt
BGer – Der Kanton Genf hat einem Abteilungsleiter zurecht wegen unangemessenen Verhaltens gegenüber Untergebenen gekündigt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Genfer Kantonsgericht hatte die Kündigung aufgehoben. Es war der Ansicht, dass die Verfehlungen eine Entlassung nach mehr als 20 Dienstjahren nicht rechtfertigen. (Urteil 8C_610/2021)
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