Gegner des Anti-Terror-Gesetzes scheitern vor Bundesgericht
BGer – Das Bundesgericht hat mehrere Beschwerden gegen die Abstimmung vom 13. Juni 2021 über das Terrorismusbekämpfungsgesetz für unzulässig erklärt beziehungsweise nicht behandelt. Die Beschwerdeführer hatten Unregelmässigkeiten bei der Information durch den Bundesrat beanstandet. (Urteil 1C_308/2021)
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